Sicher arbeiten im Keller — was tun, wenn etwas danebengeht
Wer Wein, Most oder Likör selbst bereitet, arbeitet mit Stoffen, die seit Generationen zum Handwerk gehören: Schwefel zum Schutz vor Oxidation, Säuren zum Korrigieren, Enzyme zum Klären, Lauge im Messbesteck. Diese Stoffe sind zugleich nach der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft und tragen deshalb Piktogramme, Signalwort und Gefahrenhinweise auf dem Etikett. Beides gehört zusammen — das eine schließt das andere nicht aus.
Diese Seite existiert aus einem einfachen Grund: Im Ernstfall soll niemand erst suchen müssen. Sie gibt die amtlichen Sicherheitshinweise und die Angaben der Hersteller wieder, damit Sie wissen, was zu tun ist und wen Sie anrufen. Sie ersetzt nicht das Etikett des Produkts, das Sie in der Hand halten — maßgeblich sind immer die Angaben auf dem Etikett und im Sicherheitsdatenblatt des Herstellers.
Stand: 14.08.2026. Die zitierten Warnhinweise sind die amtlichen Standardsätze nach Anhang IV der CLP-Verordnung.
Um welche Stoffe es hier geht
Wir führen fünf Gruppen von Erzeugnissen mit Gefahrenkennzeichnung. Jede hat ein eigenes Gefahrenprofil — bitte suchen Sie den Block, der zu Ihrem Produkt gehört, und lesen Sie nicht die Anweisung eines anderen.
- Kaliumdisulfit / Schwefelpulver — H318 (Verursacht schwere Augenschäden), EUH031 (Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase). Amtliche Sicherheitshinweise: P280, P305+P351+P338, P310.
- Milchsäure 80 % — H314 (Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden). Amtliche Sicherheitshinweise: P280, P262, P305+P351+P338, P313.
- Natronlauge (Blaulauge) im Acidometer-Set — H290 (Kann gegenüber Metallen korrosiv sein), H315 (Verursacht Hautreizungen), H319 (Verursacht schwere Augenreizung). Amtliche Sicherheitshinweise: P280, P302+P352, P305+P351+P338.
- Pektinase-Enzympräparate („Antigel“) — H315, H319, H334 (Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen), H335 (Kann die Atemwege reizen). Amtliche Sicherheitshinweise: P280, P302+P352, P304+P340, P305+P351+P338.
- Zitronensäure — H319 (Verursacht schwere Augenreizung). Amtliche Sicherheitshinweise: P264, P280, P305+P351+P338, P337+P313.
Bevor etwas passiert — vier Grundregeln
Diese vier Punkte betreffen die Vorbereitung und die Umgebung, nicht die Behandlung von Personen. Sie sind schnell erledigt und nehmen dem Ernstfall die Schärfe.
- Schutzbrille und Handschuhe anlegen, bevor der Beutel oder die Flasche geöffnet wird. Der amtliche Hinweis P280 lautet: „Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.“ Er steht auf allen fünf oben genannten Produktgruppen. Halten Sie fließendes Wasser in Reichweite, bevor Sie beginnen.
- Lüften. Arbeiten Sie im Keller bei geöffnetem Fenster oder Tür, besonders beim Umgang mit Schwefelpulver und beim Abwiegen pulverförmiger Enzympräparate. Für die Enzympräparate gilt der Hinweis P280 ausdrücklich auch für Atemschutz gemäß Etikett.
- Schwefel und Säure niemals zusammenbringen. Kaliumdisulfit trägt den Hinweis EUH031: „Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.“ Geben Sie Schwefelprodukte nie in eine Säurelösung, nie in Restsäure im Messglas, nie in denselben Eimer. Getrennt abwiegen, getrennt lagern, Geräte dazwischen spülen.
- Nie in Getränkeflaschen oder Lebensmittelbehälter umfüllen. Kein Umfüllen in Wasser-, Saft- oder Weinflaschen, keine unbeschrifteten Gefäße. Originalgebinde mit Originaletikett verwenden, verschlossen und für Kinder und Haustiere unzugänglich lagern. Das Etikett ist im Notfall die wichtigste Information für den Giftnotruf.
Wenn doch etwas passiert
Die folgenden vier Abschnitte geben die amtlichen Sicherheitshinweise wieder, die auf den Etiketten unserer Produkte stehen. Nehmen Sie in jedem Fall zuerst den Hörer in die Hand und halten Sie Verpackung und Etikett bereit — dort stehen Produktname, Hersteller und, sofern vergeben, der UFI-Code, nach dem der Giftnotruf fragt.
Auf der Haut
Zuerst: Bei Milchsäure 80 % (H314, schwere Verätzungen) sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen — der amtliche Hinweis P313 lautet: „Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.“ Rufen Sie das für Sie zuständige Giftinformationszentrum an (Nummern weiter unten) oder bei Bewusstlosigkeit, Atem- oder Kreislaufstillstand oder Krampfanfall den Rettungsdienst über 112.
Für Natronlauge aus dem Acidometer-Set und für Pektinase-Enzympräparate (jeweils H315) steht auf dem Etikett der amtliche Hinweis P302+P352: „BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/… waschen.“ Milchsäure 80 % trägt zusätzlich den vorbeugenden Hinweis P262: „Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.“
Getränkte Kleidung und Schmuck aus dem betroffenen Bereich entfernen. Befolgen Sie im Übrigen die Angaben auf dem Etikett Ihres Produkts und die Erste-Hilfe-Maßnahmen in Abschnitt 4 des Sicherheitsdatenblatts des Herstellers.
In den Augen
Zuerst: Rufen Sie das zuständige Giftinformationszentrum an, bei Kaliumdisulfit (H318, schwere Augenschäden) gilt der amtliche Hinweis P310: „Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.“ Bei Bewusstlosigkeit, Atem- oder Kreislaufstillstand oder Krampfanfall zuerst 112.
Alle fünf oben genannten Produktgruppen tragen denselben amtlichen Hinweis P305+P351+P338:
- „BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.“
Für Milchsäure 80 % nennt das Etikett zusätzlich P313: „Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.“ Für Zitronensäure (H319) steht dort P337+P313: „Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.“ Das Spülen wird durch den Anruf nicht unterbrochen — lassen Sie, wenn möglich, jemanden anderes telefonieren.
Eingeatmet
Zuerst: Bei Atembeschwerden, Husten, Engegefühl oder pfeifender Atmung nach Kontakt mit Enzymstaub oder nach Freisetzung von Gasen sofort den Rettungsdienst über 112 rufen oder das zuständige Giftinformationszentrum anrufen.
Für Pektinase-Enzympräparate (H334, H335) steht auf dem Etikett der amtliche Hinweis P304+P340:
- „BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.“
Dasselbe Vorgehen gilt, wenn Kaliumdisulfit versehentlich mit einer Säure in Berührung gekommen ist — das Etikett weist hierzu mit EUH031 auf die Entwicklung giftiger Gase hin. Verlassen Sie in diesem Fall den Raum, sorgen Sie für Durchzug und gehen Sie nicht ohne Not zurück hinein.
Verschluckt
Zuerst und in jedem Fall: Sofort das zuständige Giftinformationszentrum oder einen Arzt anrufen — für Kaliumdisulfit lautet der amtliche Hinweis P310 wörtlich: „Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.“ Bei Bewusstlosigkeit, Atem- oder Kreislaufstillstand oder Krampfanfall zuerst 112.
Halten Sie die Verpackung mit Etikett bereit und nennen Sie am Telefon Produktnamen, Hersteller, geschätzte Menge und Uhrzeit. Führen Sie keine Maßnahme durch, die nicht auf dem Etikett oder in Abschnitt 4 des Sicherheitsdatenblatts Ihres Produkts steht — insbesondere gilt für ätzende Produkte der amtliche Hinweis P331: „KEIN Erbrechen herbeiführen.“
Wen rufe ich an
Bei Bewusstlosigkeit, Atem- oder Kreislaufstillstand oder Krampfanfall zuerst den Rettungsdienst rufen: 112. Die 112 gilt in allen EU-Staaten und in der Schweiz für Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei.
In allen anderen Fällen wählen Sie das für Sie zuständige Giftinformationszentrum. Die Beratung ist rund um die Uhr erreichbar, kostenlos und steht Laien wie medizinischem Fachpersonal offen. Halten Sie Verpackung und Etikett bereit.
- Berlin — Giftnotruf der Charité (Berlin, Brandenburg): 030 19240
- Bonn — Informationszentrale gegen Vergiftungen, Universitätsklinikum Bonn (Nordrhein-Westfalen): 0228 19240
- Erfurt — Gemeinsames Giftinformationszentrum (Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen): 0361 730730
- Freiburg — Vergiftungs-Informations-Zentrale, Universitätsklinikum Freiburg (Baden-Württemberg): 0761 19240
- Göttingen — GIZ-Nord (Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein): 0551 19240
- Mainz — Giftinformationszentrum (Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland): 06131 19240
- München — Giftnotruf München, TUM Klinikum rechts der Isar (Bayern): 089 19240
- Österreich — Vergiftungsinformationszentrale (VIZ) Wien, rund um die Uhr: 01 406 43 43, aus dem Ausland +43 1 406 43 43
- Schweiz — Tox Info Suisse, rund um die Uhr: 145 (nur innerhalb der Schweiz erreichbar), aus dem Ausland +41 44 251 51 51
Die deutschen Nummern sind ortsgebundene Sonderrufnummern und immer mit der Vorwahl zu wählen, auch aus dem Mobilfunk. Erfurt weicht bewusst vom Muster 19240 ab. Bitte beachten Sie: In älteren Listen, Aushängen und Verzeichnissen kursieren noch Nummern von Stellen, die nicht mehr als Giftinformationszentrum benannt sind — darunter das frühere Zentrum in Homburg/Saar und die frühere Zentrale in Nürnberg. Verwenden Sie diese Nummern nicht. Für das Saarland ist Mainz zuständig, für Bayern München. Das amtliche Verzeichnis führt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR); dort ist der jeweils aktuelle Stand nachlesbar.
Wir selbst beraten in Vergiftungs- oder Verätzungsfällen nicht. Weder am Telefon, noch per E-Mail, noch über den Beratungs-Chat mit Magnus von Kageneck. Unser Kellermeister berät gern zu Gärverläufen, Säurewerten und Sortenfragen — bei einem Notfall gibt es nur eine richtige Antwort, und die lautet: Giftinformationszentrum oder 112.
Was Sie nicht tun sollten
- Kein Erbrechen herbeiführen. Der amtliche Hinweis P331 auf ätzenden Produkten lautet ausdrücklich: „KEIN Erbrechen herbeiführen.“
- Nicht neutralisieren. Weder Säure mit Natron noch Lauge mit Essig oder Zitronensäure. Solche Reaktionen setzen Wärme frei, und bei Sulfiten entstehen zusätzlich giftige Gase (EUH031).
- Keine Hausmittel eingeben. Was am oder im Körper geschieht, richtet sich ausschließlich nach dem Etikett, dem Sicherheitsdatenblatt und der Anweisung des Giftinformationszentrums oder des Arztes.
- Nicht abwarten und beobachten. Rufen Sie an, auch wenn zunächst nichts weiter zu sehen ist. Der amtliche Hinweis P310 kennt keine Wartezeit.
- Das Spülen nicht vorzeitig beenden. Der amtliche Hinweis P305+P351+P338 schließt mit „Weiter spülen“.
- Das Etikett nicht wegwerfen. Auch nicht das leere Gebinde. Es ist die Grundlage jeder Auskunft am Telefon.
Sicherheitsdatenblätter
Zu jedem Erzeugnis mit Gefahrenkennzeichnung stellen wir das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers in der jeweils aktuellen Fassung kostenlos zur Verfügung. Schreiben Sie uns dazu an service@maischewerk.de unter Angabe von Produktname und Artikelnummer; wir senden Ihnen das PDF zu. Gewerbliche Abnehmer haben hierauf einen Anspruch nach Artikel 31 der REACH-Verordnung. Die Erste-Hilfe-Maßnahmen des Herstellers finden Sie dort in Abschnitt 4.
Rechtlicher Hinweis
Diese Seite gibt allgemeine Sicherheitshinweise sowie die Angaben der Hersteller aus Etikett und Sicherheitsdatenblatt wieder; sie ersetzt weder das Etikett des jeweiligen Produkts noch ärztliche Hilfe und stellt keine medizinische Beratung im Einzelfall dar. Rufen Sie im Notfall sofort den Giftnotruf (z. B. Bonn +49 228 19240, Schweiz 145) oder den Rettungsdienst 112 und halten Sie Verpackung und Etikett bereit. Maßgeblich sind allein die Angaben des Herstellers in der jeweils aktuellen Fassung; wir erstellen und aktualisieren diese Seite sorgfältig, können aber nicht beurteilen, ob und wie sie auf Ihre konkrete Situation passt. Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften — bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir uneingeschränkt.
Maischewerk ist eine Marke der Christoph Demuth Handel GmbH, Trierer Straße 176, 52078 Aachen.